Im Jahr 2017 hat muslimehelfen insgesamt 3.153.555 Euro für 158 Projekte in 28 Ländern bereitstellen können. Dafür sind wir zuerst Allah dankbar, dann jedem einzelnen unserer Spender und ebenso unseren Mitarbeitern und unseren ehrenamtlichen Helfern. Eine erfreuliche Bilanz, al-hamdu li-llah. Aber wie arbeitet eigentlich die „Projektabteilung“ von muslimehelfen?
Zweck der Projekte
muslimehelfen als das freie und gemeinnützige Hilfswerk deutschsprachiger Muslime ist eine unabhängige Nicht-Regierungs-Organisation. Sie finanziert sich durch die Beiträge von Spendern, die das Anliegen von muslimehelfen teilen. So ist die Arbeit von muslimehelfen ein humanitäres Gemeinschaftswerk von Muslimen über Abgrenzungen von Institutionen, Organisationen und Verbänden hinaus.
Allein die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen ist der in der Satzung festgelegte Zweck von muslimehelfen, und dieser wird durch die muslimehelfen-Projekte verwirklicht. Die Hilfsmaßnahmen erfolgen in Notstandsgebieten, bei Krieg, Hungersnot, Naturkatastrophen und in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung und Entwicklungshilfe.
Grundsätze der Projektarbeit
Bei der Projektarbeit verfährt muslimehelfen in der Regel nach Grundsätzen, die in jahrzehntelanger Erfahrung entwickelt wurden und sich bewährt haben. Dazu gehören:
Voraussetzungen für Projekte
muslimehelfen führt Hilfsmaßnahmen durch
- wo Hilfsbedürftigkeit besteht,
- und effektive Hilfeleistung erlauben,
- die Hilfsmaßnahmen allein den Hilfsbedürftigen zugutekommen,
- und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Zusammenarbeit mit einheimischen Partnern
Die muslimehelfen-Projekte erfolgen in Zusammenarbeit mit einheimischen Partnern vor Ort. Deren eigene Infrastruktur, Expertise und genaue Kenntnis örtlicher Verhältnisse sind von großem Nutzen bei Planung und Umsetzung. So wird gewährleistet, dass die Hilfsmaßnahmen sich nicht auf unzureichende Informationen oder gar Gerüchte beziehen, sondern auf vor Ort recherchierte relevante Tatsachen.
Rechtlicher Rahmen
Die Partner sind in ihrem jeweiligen Land rechtlich anerkannte Organisationen, gegen die es seitens der zuständigen Behörden keine Einwände gibt. So wird gewährleistet, dass Hilfsmaßnahmen innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens erfolgen und nicht mangels Abstimmung mit zuständigen Stellen behindert oder gefährdet werden.
Schrittweise Entwicklung der Zusammenarbeit
Am Anfang einer Projektpartnerschaft steht das genauere Kennenlernen der Projektpartner durch einen Besuch vor Ort. Ergibt sich dabei die Perspektive einer möglichen längerfristigen Zusammenarbeit, wird zunächst ein kleines und vergleichsweise einfach durchzuführendes Hilfsprojekt in einem Bereich geplant, der vor Ort Sinn macht und in dem die einheimische Partnerorganisation schon Erfahrung hat. Während der Durchführung werden muslimehelfen und die Partner miteinander und mit der jeweiligen Arbeitsweise besser vertraut. Ein beiderseitig zufriedenstellendes Ergebnis ist Voraussetzung für weitere Zusammenarbeit. Größere Projekte können erfolgen, wenn sich die Zusammenarbeit durch erfolgreiche Durchführung kleinerer Projekte bewährt hat.
Durchführung und Dokumentation
In der Projektabteilung von muslimehelfen gibt es zwei Hauptaufgaben: 1. Projektvorbereitung von der Planung bis zur Bewilligung, und 2. Projektnachbereitung von der Abschlussprüfung bis zur Informationsaufbereitung für die Öffentlichkeit. Damit verbunden sind auch Projektreisen, teils zur Projektvorbereitung, teils zur Projektdurchführung und teils zu Projektabschlüssen. Weitere Aufgaben, die anfallen, betreffen meist die Unterstützung der fundraising-Abteilung durch Schulungen zu bestimmten Themen, Verfassen von Beiträgen zur Veröffentlichung u.a.m.
Projektvorbereitung
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen muslimehelfen und den Projektpartnern ist Folge gegenseitiger Akzeptanz und Begegnung auf Augenhöhe.
Sowohl muslimehelfen als auch die Projektpartner schlagen Projekte vor und können sie annehmen oder ablehnen. Planung und Durchführung erfolgen in Abstimmung miteinander und werden dokumentiert. Alle wesentlichen Schritte werden schriftlich festgehalten.
Projektantrag
Ist ein Vorhaben so weit fortgeschritten, dass die Umsetzung erfolgen kann, wird es in einem Projektantrag beschrieben. Dieser besteht aus fünf Abschnitten:
- Zum Projektantrag gehören zunächst allgemeine Informationen wie Name des Projekts, Angaben zur durchführenden Organisation einschließlich verantwortlicher Personen sowie die Bankverbindung, Kopie der Registrierung, Kurzbeschreibung der Organisation, Hinweis auf eventuelle Zugehörigkeit zu Dachverbänden u. ä.
- Zur Projektbeschreibung gehören die Angaben vom Ort der Durchführung, Zweck der Maßnahme, Vorgehensweise, Zielgruppe der Begünstigten, Anzahl der Begünstigten, Zeitrahmen der Durchführung, eventuelle Mitwirkung der Begünstigten, Hinweise zur Nachhaltigkeit, geplanter Ablauf der Umsetzung des Projekts mit Zeitangaben, Hinweise zur Eignung der Partnerorganisation zum speziellen Projekt, Hinweise zur beobachtenden Begleitung der Umsetzung, Hinweise auf eventuell mitwirkende andere Partner.
- Zu den Budgetangaben gehört eine Auflistung eventuell früher von muslimehelfen erhaltener Mittel, ggf. Hinweise auf Zusammenhänge mit früheren Projekten, Hinweise auf eventuelle Mitfinanzierung von anderer Seite, Gesamtbudget mit Auflistung der einzelnen Kostenfaktoren, dazu Kostenvoranschläge von Lieferanten der Hilfsgüter u. ä.
- Die Aufforderung zur schrittweisen Überprüfung der Angaben vor Zusendung des Projektantrags soll sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen mitgeteilt sind und langwieriger Austausch zur Klärung von offenen Fragen vermieden werden kann.
- Die Absichtserklärung mit rechtlichen Hinweisen gilt, sofern das Projekt bewilligt wird, als rechtlich verbindliche Vereinbarung. Dazu gehört u.a., dass die Partnerorganisation binnen 3 Monaten nach Abschluss des Projekts einen vollständigen Abschlussbericht vorlegt, für das Bildmaterial islamische Grundsätze beachtet, die Projektunterlagen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt, die Projektunterlagen bei Bedarf muslimehelfen-Mitarbeitern zugänglich macht, Begünstigtenlisten führt, alle gesetzlichen Bestimmungen beachtet u.a.m. Neuerdings ist hier noch die DSGVO hinzugekommen.
Vorliegende Projektanträge werden in der Projektabteilung auf Vollständigkeit, Stimmigkeit, Plausibilität u.a.m. geprüft, ggf. werden ergänzende und erläuternde Informationen eingeholt, und nach abschließender Bewertung kann das Projekt bewilligt oder muss abgelehnt werden. Für bewilligte Projekte wird eine Zahlungsanweisung ausgefertigt, damit die Verwaltungsabteilung die Überweisung der Projektmittel veranlassen kann.
Die Partnerorganisation wird über die Bewilligung und die anstehende Überweisung der Projektmittel benachrichtigt. Sie bestätigt nach Eingang den Erhalt und teilt mit, wann die Umsetzung des Projekts beginnt.
Verfasst von Ahmad von Denffer