„Ihr, die glauben, euch ist das Fasten vorgeschrieben wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren, damit ihr vielleicht gottesfürchtig werdet.
Abgezählte Tage, und wer von euch krank ist oder auf einer Reise, dann eine Anzahl von anderen Tagen, und für diejenigen, welche dazu fähig sind, gilt eine Auslösung mit Speisen eines Armen, und wer über Gehorsam hinaus Gutes tut, für den gibt es Gutes, und daß ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr es wißt.
Der Monat Ramadan, in dem der Koran herabgesandt wurde als Rechtleitung für die Menschen und klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidungsoffenbarung, und wer von euch den Monat anwesend ist, so soll er ihn fasten, und wer krank ist oder auf einer Reise, so eine Anzahl von anderen Tagen, Allah möchte das Leichte für euch, und Er möchte nicht das Schwere für euch, und daß ihr die Anzahl vollständig macht, und daß ihr Allahs Größe rühmt, daß Er euch rechtgeleitet hat, und damit ihr vielleicht dankbar seid.“ (al-Baqara (2): 183-185)
Das Fasten ist eines der Grundprinzipien des islamischen Glaubens. Es ist ein Gottesdienst, der auch vergangenen Gemeinschaften als Pflicht auferlegt wurde, auch wenn die Art und ihre Dauer unterschiedlich waren. Trotz der Vorteile, die man durch das Fasten erhält, fällt die Umsetzung dieser göttlichen Vorschrift dem Menschen nicht leicht. Das mag vielleicht der Grund dafür sein, dass als der angenehmste Gottesdienst, das Gebet, dann der mittelschwere die Zakat, danach wahrscheinlich der Schwerste, das Fasten angeordnet worden ist. So werden die Gläubigen, die zum Gottesdienst verpflichtet werden, einer Gewöhnung, vom Leichten zum Schwereren, unterzogen.
Das Fasten wurde in Medina anderthalb Jahre nach der Hidschra im Monat Schaban zur Pflicht gemacht. Indem in der ayah bemerkt wird, dass diese mühevolle Ibadah nicht nur Muslimen, sondern auch vorherigen Ummas als Pflicht auferlegt wurde, wird betont, dass das Fasten seit jeher eine göttliche Vorschrift war. „Sawm“ (Fasten) bedeutet dem Wort nach „sich von den Dingen fernhalten, zu dem das Ego tendiert“. Im Islam bedeutet es, sich den ganzen Tag von bestimmten menschlichen Bedürfnissen wie Essen, Trinken und geschlechtlichen Beziehungen fernzuhalten. Der Ausdruck in der ayah „damit ihr vielleicht gottesfürchtig werdet“ bedeutet, dass man durch das Fasten trainiert sein Ego und seine Begierden zu kontrollieren und sich von den Sünden fernzuhalten. Dies führt zum Erhalt von Taqwa. Der Hadith, der besagt, dass das Fasten ein Schutzschild ist, betont noch einmal denselben Sachverhalt.
Die Weisheit hinter der Fastenvorschrift, ist es, durch die Hingabe zu Allah den süßen Geschmack der Knechtschaft Gottes zu erfahren. Damit auch die Seele von den Krankheiten der Zweigesichtigkeit (riya) und der Zurschaustellung zu läutern. Gleichzeitig bedeutet dies auch die Vertiefung der Ikhlas (Aufrichtigkeit) und einen Kampf mit seinem Ego, um sich so dem Schutz Allahs zu unterstellen.
Für den Kranken und den Reisenden gibt es die Erlaubnis das Fasten zu unterbrechen. Die Reise, die als Safar bezeichnet wird, besitzt die Wortbedeutung „Erforschung und Eröffnung“. Die Reise wurde Safar bezeichnet, da sie jede Art des Zustands und des Charakters des Reisenden bloßlegt. Safar kennzeichnet eine Reise von mindestens drei Tagen.
Diejenigen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder chronischer Krankheit keine Aussicht auf Genesung besitzen und somit nicht fasten können, sollen Fidya geben. Diese besteht darin einen Armen zwei Mahlzeiten am Tag – morgens und abends – zu speisen oder den Gegenwert dafür zu geben. Es ist angebracht den Betrag oder die Menge der Fidya von sich aus zu erhöhen. Aber es ist für den Betreffenden dennoch besser sich möglichst in Geduld zu üben und nach Möglichkeit zu fasten versuchen.
Das Pflichtfasten wird im Ramadan durchgeführt. Der Monat Ramadan ist ein gesegneter Monat, in dem die Offenbarung, der Koran als Rechtleitung (hidaya), herabzukommen begann. Es sind diese abgezählten und begrenzten Tage, die für den Pflichtgottesdienst des Fastens bestimmt sind. Wer diese Tage in einem gesunden Zustand und an seinem Wohnort erlebt, der soll diese Tage mit Fasten verbringen. Für die Kranken und Reisenden in dieser Zeit gibt es die Möglichkeit das Fasten nach dem Ramadan nachzuholen. Wer so verfährt, begeht keine Sünde. Das ist eines der Zeichen unseres Herrn, dass Er für uns Erleichterung wünscht.
Zudem ist diese Regelung ein Segen. Aber für Leute am Wohnort und gesunde Muslime gibt es keine solche Erlaubnis des Nachholens. Falls diese das Fasten verschieben würden, würden sie eine Sünde begehen, weil sie ihre Pflicht nicht erfüllen. Allah möchte uns, indem Er uns das Fasten zur Pflicht auferlegt, in keinster Weise in Bedrängnis bringen und einem Leiden aussetzen. Im Gegenteil: Er möchte es uns leicht machen. Dies zeigen uns die Vorschriften (ahkam) bezüglich dem Fasten deutlich auf. Denn sämtliche Verbote im Islam zielen darauf ab uns zur inneren Reife zu führen. Sie bestehen nicht deswegen, um uns einzuengen oder uns unter Druck zu setzen. (siehe dazu auch Koran al- Maida (5):3).
Das Fasten kann bei Krankheit, auf Reisen und im Alter sehr beschwerlich werden. Aus diesem Grunde wurde die Erleichterung des Nachholens und der Fidya gegeben. Sowohl die Durchführung des Fastentage, als auch ihr Nachholen, müssen vollständig sein. Dies wird auch in der ayah klar dargelegt:
„… und daß ihr die Anzahl vollständig macht, und daß ihr Allahs Größe rühmt, daß Er euch rechtgeleitet hat, und damit ihr vielleicht dankbar seid.“