Was ist Fidjah?
Der arabische Begriff „fidjah“ bedeutet sprachlich „ein zu entrichtetes Entgelt, um jemanden in einer schwierigen Situation zu befreien“.
Weitere Schreibweisen dafür sind fidya, fidyah, fidye oder fidja.
Als islamrechtlicher Fachbegriff bezeichnet man mit „fidjah“ zunächst die religiös-bedingte Auslösesumme bei der Befreiung von Kriegsgefangenen. Darüber hinaus ist es die verpflichtende, finanzielle (Ersatz-)Leistung bei Nichtdurchführung bestimmter Gottesdienste oder für das Begehen bestimmter Fehler in ihnen. Diese Art der fidya betrifft zwei Säulen des Islam: das Fasten und die Hadsch (Pilgerfahrt).
Unterschied zwischen fidjah und kaffarah
Der Begriff „kaffarah“ geht auf das arabische Wort „kufr“ zurück, das „verdecken, verbergen“ bedeutet. Dieser Begriff wird in diesem Sinne auch in der Sure 4 im Vers 31 benutzt. Die Absicht bei kaffarah ist also das Tilgen einer Sünde oder (rituell) unrechtmäßigen Handlung.
Obwohl die Begriffe „fidjah“ und „kaffarah“ oft gleichbedeutend benutzt werden und zwischen ihnen eine enge Beziehung besteht, unterscheiden sie sich doch im Detail. Nach dem bekannten Gelehrten Suyuti betrifft die Bestimmung der kaffarah eine Handlung, die im Islam als Sünde zählt. So unterscheidet sie sich diesbezüglich von der fidjah, da diese nicht immer als eine Kompensation für eine Sünde oder Verfehlung bei einer Ibadah (Gottesdienstes) geleistet wird. Denn fidya ist auch eine Ersatzleistung für einen Gottesdienst, das aufgrund islamisch-legitimer Gründe nicht umgesetzt werden kann. In diesem Sinne ist somit die fidjah im islamischen Recht zusätzlich eine Erleichterung oder Erlaubnis (ruhsah).
Im Koran taucht der Begriff „fidjah“ in dem genannten Zusammenhang als Fachbegriff 2 Mal (s. Koran 2:184 und 2:2196) und in der gleichen Bedeutung (in seinen verschiedenen sprachlichen Ableitungen) auch in den Ahadith auf.
Wie erwähnt wird fidjah im islamrechtlichen Zusammenhang für die Freilassung von Krieggefangenen, bei Unterlassungen und falschen Handlungen in der Hadsch und beim Nichterfüllen des Fastengebots entrichtet. Wir wollen uns hier auf die fidjah beim Fasten beschränken, da der erste Punkt heutzutage kaum Relevanz besitzt und die fidjah bei der Hadsch in den verschiedenen Rechtsschulen relativ komplex ist.
Fidjah des Fastens
Bevor die ayah „…und wer von euch den Monat anwesend ist, so soll er ihn fasten…“ (2:185) herabgesandt wurde, war es den Muslimen freigestellt; je nach Belieben zu fasten oder ersatzweise fidjah für das Fasten zu entrichten. Nachdem aber diese ayah offenbart wurde, wurde die erwähnte Alternative aufgehoben. Jede erwachsene Person, die körperlich zu fasten in der Lage war, war von da an, an die Fastenpflicht im Ramadan gebunden.
Ausgenommen waren von da an nur Reisende und Kranke, die ihr Fasten nachzuholen hatten und die chronisch Kranken und Altersschwachen, die fidjah bezahlen mussten.
Demnach zahlt man für das Nichtfasten im Ramadan – nach übereinstimmender Ansicht der islamischen Gelehrten – die fidjah aufgrund von Alterschwäche oder einer Krankheit, bei der keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Diese Art der fidjah ist nach der Mehrheit der Gelehrten wadschib (Pflicht).
Eine weitere Regelung betrifft -nach der schafiitischen und hanbalitschen Rechtsschule – eine schwangere oder stillende Frau: Wenn sie aus Furcht davor, dass ihr Kind Schaden nehmen könnte, nicht fastest (obwohl sie dafür körperlich Lage in der Lage gewesen wäre), muss sie die Fastentage nachholen und zusätzlich fidjah zahlen. Wenn sie aber das Fasten unterließ, weil sie Schaden für sich selbst befürchtete, dann genügt das Nachfasten ohne Zahlung der fidjah.
Wenn ein Muslim sein verpasstes Nachfasten bis zum nächsten Ramadan nicht nachgeholt hat, muss er -gemäß der schafiitischen, malikitischen und hanbalitischen Rechtsschule – dann nicht nur sein Fasten nachholen, sondern auch noch fidjah für die nachzuholenden Fastentage entrichten.
Die fidjah kann sowohl am Ende des Ramadan über den gesamten Betrag der Tage oder jeden Tag im Ramadan einzeln bezahlt werden. Der gesamte Betrag darf auch auf einmal zu Beginn des Ramadan entrichtet werden.
Es ist möglich die gesamte fidjah einer bedürftigen Person zu geben oder sie einzeln für jeden Tag bzw. mehrere Tage zusammen an verschiedene Bedürftige zu verteilen.
Höhe der fidjah
Die fidjah für das Fasten wurde, wie die zakat-ul fitr, in der Zeit des Propheten (s) in Form von Lebensmitteln (Gerste, Datteln u.ä.) in einer bestimmten Menge weitergegeben. Die Menge wurde als ein saa’* bemesssen. Nach manchen islamischen Gelehrten entspricht das 2 Mahlzeiten, das einen Menschen an einem Tag sättigen sollte. So wird heutzutage meist die Gegenwert dieser Mahlzeiten ausgerechnet und als fidjah-Betrag festgesetzt.
Fidjah bei muslimehelfen
Sie können Ihre fidjah auch bei uns entrichten. Die Höhe des Betrags der fidjah pro Tag ist derselbe wie bei der zakat-ul fitr . Wir leiten Ihre fidjah an Bedürftige und in Not geratene weiter, die wir mit Lebensmitteln versorgen bzw. damit Speisungen durchführen.
Möge Allah Ihre guten Taten annehmen.