Im Islam spielt Freigiebigkeit eine große Rolle. Gleichzeitig sind Geiz und Knauserigkeit im Islam verboten. Wir Muslime sollen uns selbst Ziel zu einem freigiebigen Geist und einer freigiebigen Hand erziehen.
Zur Verwirklichung dieses Zieles ruft der Koran die Gläubigen an verschiedenen Stellen auf:
„Diejenigen, die ihre Vermögensgüter hergeben in der Nacht und zur Tageszeit, insgeheim und öffentlich, so ist für sie ihre Belohnung bei ihrem Herrn, und keine Furcht auf ihnen, und sie sind nicht traurig.“ (2:274)
Nun ist der Ramadan nicht nur der Monat des Korans; er ist auch eine Barmherzigkeit, weil wir in ihm viel mehr spenden und damit mehr Belohnung erhalten, als den Rest des Jahres über.
Vom Gesandten Allahs (s) wird folgendes berichtet: „Allahs Gesandter (s) war im Ramadan der freigiebigste aller Menschen. Und er war noch freigiebiger (als sonst) im Ramadan, wenn Gabriel zu ihm gekommen war. Und Gabriel pflegte jede Nacht im Ramadan zu ihm zu kommen und mit ihm den Koran zu rezitieren, und Allahs Gesandter (s) war, wenn Gabriel zu ihm gekommen war, noch freigiebiger als der Wind, der die Regenwolken treibt.“ (Buchari, Muslim). In diesem Hadith sehen wir, dass der Gesandte Allahs (s) im Ramadan stetig mehr gespendet hat. Die Spenden darin werden mehrfach belohnt, weil sie zur „rechten Zeit“, d.h. im Ramadan durchgeführt wurden. Auch hierin sollten wir Allahs Gesandtem (s) nacheifern und im Ramadan freigiebig spenden.
Sadaqa ist aber nicht abhängig vom Vermögen. Als gute Tat zählt z.B. auch die Hilfestellung um Allahs Willen, z.B. die Verteilung von muslimehelfen-Infomaterial. Das ist eine gute Gelegenheit, bei der wir ohne Geld „spenden“ können.
Ganz gleich ob sie finanzieller Art ist oder nicht: Wenn wir spenden, dürfen wir keine Gegenleistung von den Menschen erwarten. Denn alles, was wir besitzen, gehört nicht uns selbst, sondern ist uns von Allah als Amana (anvertrautes Gut) für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt worden. Außerdem ist unser Besitz ein Gegenstand der Prüfung Allah gegenüber. Nachdem wir unsere Grundbedürfnisse und die unserer Familie durch unseren Besitz befriedigt haben, werden wir am Jüngsten Tag darüber befragt werden, wie und wofür wir unseren „Überschuss“ ausgegeben haben.
Pflichtabgaben, wie die Zakat oder die Zakatul-Fitr sollten wir nicht versäumen. Spenden wir sie, so wie es uns möglich ist, auch für die Iftar-Pakete im Ramadan. Geben wir Allah das zurück, was Er uns anvertraut hat. So bestehen wir unsere Prüfung und erhalten inschallah im Ramadan eine große Belohnung von Allah.
Möge Allah unsere Spenden vielfach belohnen!
Und Allah weiß es am besten.