Das Wichtigste in Kürze
„Fitr“ ist das Fastenbrechen, und „zakatu l-fitr“ oder auch „sadaqatu l-fitr“ ist eine Abgabe, die gegen Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet wird. Die wichtigsten Grundsätze dazu lassen sich den folgenden drei Überlieferungen entnehmen:
Ibn Abbas sagte: Allahs Gesandter (s) hat die „sadaqatu l-fitr“ vorgeschrieben als Reinigung für den Fastenden von Nichtigem und Obszönem und als Speisung für die Armen. Wer es vor dem Gebet (des Festes) entrichtet, für den ist es angenommene „zakat“, und wer es nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine „sadaqah“ wie andere.“ (Abu Dawud)
Ibn Umar sagte: „Der Prophet (s) schrieb als „sadaqatu l-fitr“ ein „saâ“ Gerste oder Datteln vor, zu entrichten von Jung und Alt, Frei und Unfrei, Mann und Frau.“ (Abu Dawud)
Ibn Umar sagte: Allahs Gesandter (s) trug uns hinsichtlich der „sadaqatu l-fitr“ auf, sie zu geben, bevor die Leute zum Gebet gingen. Er sagte: Abdullah bin Umar pflegte sie ein oder zwei Tage vorher zu entrichten. (Abu Dawud)
Auch wenn die Religionsgelehrten hinsichtlich gewisser Einzelheiten unterschiedliche Ansichten vertreten, läßt sich zur „zakatu l-fitr“ also folgendes sagen:
Wer im Ramadan fastet, entrichtet auch die „zakatu l-fitr“, sofern er nicht selbst bedürftig ist.
Für sich bereinigt er damit gewisse Mängel, die ihm während der Fastenzeit unterlaufen sind, den Armen leistet er damit zugleich eine Hilfe.
Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde die „zakatu l-fitr“ in Form von landesüblichen Lebensmitteln gegeben. Das zur Zeit des Propheten Muhammad (s) gebräuchliche Maß von einem „saâ“ entspricht etwa 1100 Gramm. Auch heutzutage wird in vielen muslimischen Ländern Reis, Getreide oder Mehl an die Armen verteilt, andererseits die „zakatu l-fitr“ aber auch als Geld entrichtet. Geht man von den heute in Deutschland üblichen Preisen für Nahrungsmittel aus und möchte den Bedürftigen damit wenigstens ein bescheidenes Festmahl am Tag des Fastenbrechens ermöglichen, so sollte man einen Betrag von 6 Euro ansetzen.
Jeder, der in Frage kommt, zahlt aus seinem eigenen Vermögen. Für Kinder, die kein eigenes Vermögen haben, ist der Vater zuständig. Die Ehefrau, die eigenes Vermögen hat, zahlt für sich selbst, der Ehemann muß nicht, darf aber für sie aufkommen.
Auch wenn viele Muslime die „zakatu l-fitr“ erst am letzten Fastentag oder sogar erst unmittelbar vor dem Festgebet entrichten, ist es doch sinnvoll, damit nicht so lange zu warten, insbesondere, wenn die Empfänger dieser Gabe nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. muslimehelfen bietet seit vielen Jahren die Möglichkeit, die „zakatu l-fitr“ an Bedürftige weiter zu leiten. Wir sehen dies einerseits als einen Dienst, den wir unseren Spendern erweisen, denn wir helfen ihnen, ihre religiöse Pflicht zu erfüllen. Aber andererseits ist es auch eine bedeutsame Hilfe für die Armen, in deren Namen wir uns bedanken. Im Ramadan beabsichtigen wir, mit der „zakatu l-fitr“ armen Menschen Gutes zu tun und eine Freude zu machen. Damit dies rechtzeitig geschehen kann, ist es hilfreich, wenn diese Spenden bis zum Ende der dritten Woche des Ramadan bei muslimehelfen eingegangen sind. Aber auch verspätete Spenden gehen nicht verloren. Wir beschaffen dann damit inschallah bei einem nächsten Projekt Nahrungsmittel für Menschen in Not.
Autor: Ahmad von Denffer